Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung oder auch Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso vertrete ich Geschäftsführer von Unternehmen in allen Fragen des (Geschäftsführer-) Dienstvertragsrechts.

Generell biete ich Ihnen Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen an, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte herausgegriffen, um das Leistungsspektrum aufzuzeigen:

Leistungen für Arbeitnehmer:

  • Prüfung und Mitgestaltung von Arbeitsverträgen oder Änderungsvereinbarungen
  • Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Geltendmachung von variablen Gehaltsbestandteilen wie Prämien, Provisionen, Tantiemen, Sonderzahlungen
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Beratung bei Versetzungen oder Umsetzungen durch den Arbeitgeber
  • Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten
  • Aushandeln von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
  • Anforderung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Berechnung und Geltendmachung von Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage
  • Beratung bei Mobbing und Geltendmachung von Schadensersatz
  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten

 

Leistungen für Arbeitgeber:

Im Bereich Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu meinen Mandanten zählen Arbeitgeber unterschiedlichster Größen aus unterschiedlichsten Branchen, vom Einzelunternehmen bis zum mittelständischen Betrieb.

Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Beratung bei Einstellungsverfahren und der Gewinnung von Mitarbeitern
  • Prüfung und Erstellung von individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnittenen Arbeitsverträgen
  • Beratung zu befristeten Verträgen oder Teilzeit
  • Beratung in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
  • Beratung bei der Umsetzung, Versetzung von Mitarbeitern und Ausübung des Direktionsrechts
  • Beratung bei der Einführung neuer, flexibler Vergütungsmodelle
  • Beratung im Bereich Umstrukturierung
  • Prüfung und Gestaltung von Betriebsübergängen
  • Beratung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung von Abmahnungen, Unterstützung bei der Vorbereitung von Personalgesprächen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen, Urlaubsabgeltung, Überstunden)
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Verhandlungen über einvernehmliche Trennungen, Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Verfahren aller Art (z.B. in Kündigungsschutzprozessen oder Zahlungsklagen)

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