Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung oder auch Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso vertrete ich Geschäftsführer von Unternehmen in allen Fragen des (Geschäftsführer-) Dienstvertragsrechts.
Generell biete ich Ihnen Beratung und Vertretung zu allen rechtlichen Fragen an, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte herausgegriffen, um das Leistungsspektrum aufzuzeigen:
Leistungen für Arbeitnehmer:
Leistungen für Arbeitgeber:
Im Bereich Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu meinen Mandanten zählen Arbeitgeber unterschiedlichster Größen aus unterschiedlichsten Branchen, vom Einzelunternehmen bis zum mittelständischen Betrieb.
Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen: