19.11.2019

Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Ab 2020 ist gemäß § 40 a Abs. 1 EStG eine 25-%-Pauschalierung der Lohnsteuer  zulässig, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 120 € (bisher 72 €) nicht übersteigt. Gleichzeitig mit der Erhöhung des Arbeitslohns erfolgt eine Erhöhung des pauschalierungsfähigen durchschnittlichen Stundenlohns von 12 € auf 15 €.
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